Behandlungsindikation
Behandlungen erfolgen bei drängenden Problemen wie:
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Depression
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ungebundener, sozialer oder anderweitig phobischer Ängste
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Substanzgebundenem oder anderweitig süchtigem Verhalten
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Essstörung
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zwanghaftem Fühlen, Denken und Verhalten
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Problemen beim Umgang mit Trauer
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Burnout und anderweitigen beruflichen Belastungen
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Lebens- und Sinnkrisen
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starken Stimmungsschwankungen
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psychosomatischen Symptomen
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Problemen mit Sexualität und Identität
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Beziehungs- und Partnerschaftsstörungen
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Anpassungsstörungen in Folge schwerer Belastungen
Ablauf und Kosten
Erstgespräche können telefonisch oder per Email vereinbart werden.
Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche statt und dauern pro Einheit 50 Minuten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Die Behandlungskosten werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bei Behandlungsbedürftigkeit übernommen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten.
Schauen Sie in den Bestimmungen ihrer Versicherung nach. Sie finden dort die Antragsformalitäten und die Anzahl der Stunden, die von ihrer Versicherung übernommen werden.
Selbstzahler
Wenn Sie sich aus privaten oder anderen Gründen entscheiden, die Kosten der Therapie selbst zu tragen, kann Ihre Behandlung ohne weitere Formalitäten beginnen.